Glossar
SPZ, ATZ, GdB, § 35a – in Anträgen und Gesprächen fallen ständig Abkürzungen, die niemand erklärt. Und Meltdown, Shutdown, Masking beschreiben, was zu Hause geschieht — auch das erklärt niemand. Hier stehen 21 Begriffe: 16 aus dem Behördendeutsch und fünf aus dem Erleben des Kindes.
Diese Begriffe stammen aus dem Glossar des Mika Guide. Sie sind bewusst kurz gehalten: gerade so viel, dass Sie im Gespräch mit einer Behörde oder Praxis wissen, wovon die Rede ist — und dass Sie für das, was zu Hause geschieht, ein Wort haben. Was das im Alltag bedeutet, zeigt die Seite Alltagsthemen. Die Begriffe aus dem Behördendeutsch beschreiben das deutsche System; in Österreich, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich heißen Stellen und Verfahren anders — was für Ihr Land gilt, steht im Mika Guide im Reiter Geld.
MD (Medizinischer Dienst)
Der Medizinische Dienst begutachtet im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen, zum Beispiel wenn es um einen Pflegegrad geht. Früher war er unter dem Kürzel MDK bekannt.
SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum)
Eine Anlaufstelle, in der Ärztinnen, Psychologen und Therapeuten Kinder mit Entwicklungsbesonderheiten gemeinsam untersuchen und begleiten. Die Überweisung läuft meist über die Kinderärztin.
KJP (Kinder- und Jugendpsychiatrie)
Fachbereich für die seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Hier finden unter anderem Diagnostik und Beratung statt, ambulant oder in einer Klinik.
ATZ (Autismus-Therapie-Zentrum)
Eine spezialisierte Einrichtung, die autismusspezifische Begleitung für Kinder und Familien anbietet. Welches Angebot passt, wird dort individuell besprochen.
EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung)
Eine kostenlose, unabhängige Beratungsstelle rund um Behinderung, Anträge und Teilhabe. Sie berät neutral und im Sinne der Familie, nicht im Auftrag einer Behörde. Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden.
Eingliederungshilfe
Leistungen, die Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Alltag ermöglichen sollen — zum Beispiel eine Schulbegleitung. Beantragt wird sie beim zuständigen Träger, oft Jugend- oder Sozialamt.
§ 35a SGB VIII
Der Paragraf im Kinder- und Jugendhilferecht, der Eingliederungshilfe für Kinder mit einer seelischen Behinderung regelt. Auf ihn stützen sich viele Anträge, etwa für eine Schulbegleitung.
GdB (Grad der Behinderung)
Eine Zahl von 20 bis 100, die angibt, wie stark sich eine Behinderung im Alltag auswirkt. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis erhalten.
Merkzeichen
Buchstaben im Schwerbehindertenausweis (zum Beispiel G, aG, B oder H), die bestimmte Nachteilsausgleiche freischalten — etwa bei Fahrten oder Begleitung. Sie werden im Feststellungsbescheid festgelegt.
Pflegegrad
Ein Wert von 1 bis 5, der beschreibt, wie viel Unterstützung ein Mensch im Alltag braucht. Er entscheidet über Leistungen der Pflegeversicherung und wird nach einer Begutachtung vergeben.
Verhinderungspflege
Eine Leistung der Pflegeversicherung, die einspringt, wenn die pflegende Person einmal ausfällt oder eine Pause braucht. Sie kann eine andere Betreuung für diese Zeit finanzieren.
Entlastungsbetrag
Ein monatlicher Betrag der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 1, der für Angebote zur Entlastung im Alltag genutzt werden kann. Er wird gegen Belege erstattet.
Nachteilsausgleich
Anpassungen, die eine behinderungsbedingte Benachteiligung ausgleichen — in der Schule zum Beispiel mehr Zeit oder eine ruhigere Umgebung bei Prüfungen. Er wird individuell mit der Schule vereinbart.
Schulbegleitung
Eine Person, die ein Kind im Schulalltag unterstützt, damit es am Unterricht teilnehmen kann. Sie wird über die Eingliederungshilfe beantragt und richtet sich nach dem Bedarf des Kindes.
Frühförderung
Ein Angebot für jüngere Kinder mit Entwicklungsbesonderheiten, das verschiedene Fachbereiche unter einem Dach bündelt. Der Zugang läuft oft über die Kinderärztin oder ein SPZ.
116117
Die bundesweite Rufnummer des Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigungen — ärztlicher Bereitschaftsdienst für gesundheitliche Fragen außerhalb der Praxiszeiten und zugleich Terminservicestelle, die bei der Suche nach einem Facharzttermin hilft. Bei akuten Notfällen gilt weiterhin die 112.
Meltdown
Ein Zustand der Überlastung, in dem die Steuerung wegbricht. Kein Wutanfall, keine Erziehungsfrage: Das Nervensystem ist über seiner Grenze. Was hilft, ist Reizreduktion und ruhige Präsenz, nicht Diskussion oder Konsequenz.
Shutdown
Der stille Zwilling des Meltdowns: statt lauter Entladung Rückzug, Verstummen, wie abwesend. Wird oft als Trotz missverstanden und ist das Gegenteil davon. Was hilft, ist Raum, nicht Ansprache.
Masking (Camouflaging)
Das Verbergen autistischer Merkmale, um in einer Umgebung durchzukommen. Es funktioniert oft erstaunlich gut — und kostet Kraft. Anhaltendes Masking gilt heute als ein Grund, warum Autismus bei Mädchen später erkannt wird und warum die Erschöpfung dann zu Hause auftritt.
Autistischer Burnout
Ein Erschöpfungszustand nach langer Anpassung und sensorischer Überlastung, mit tatsächlichem Verlust von Fähigkeiten. Er ist gut belegt und kein Zeichen von Faulheit. Was hilft, ist Entlastung und Zeit ohne Anpassungsdruck.
Stimming
Wiederkehrende Bewegungen oder Geräusche, mit denen sich ein Nervensystem selbst reguliert: Wippen, mit den Händen flattern, ein Wort wiederholen. Autistische Erwachsene beschreiben Stimming übereinstimmend als hilfreich, oft angenehm und notwendig. Es abzustellen nimmt einem Kind ein Werkzeug weg, ohne ihm ein anderes zu geben. Einzugreifen ist nur sinnvoll, wenn eine Bewegung dem Kind selbst schadet — und dann geht es darum, eine sichere Alternative zu finden, nicht das Bedürfnis zu unterdrücken.
Die Erklärungen sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall gilt, entscheidet die zuständige Stelle.
Stand: August 2026. Rechtslage, Beträge und Verfahren ändern sich. Was zum Zeitpunkt Ihres Antrags gilt, prüfen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Und jetzt?
Ein Begriff ist erklärt – aber vielleicht drängt sich gleich die nächste Frage auf. Hier geht es weiter.
